Stiftungsgründung

In seinem Testament verfügte der Stifter Herr Herbert Schuchardt, dass sein wirtschaftlicher Nachlass, bestehend aus dem Anwesen Lindwurmstraße 88 (Lindwurmhof) samt Anbau der 1970er Jahre, in eine privatrechtliche, gemeinnützige Stiftung Bürgerlichen Rechts zu überführen sei. Damit hatte Herbert Schuchardt die ideale Rechtsform gewählt. Am 14. März 1999 starb Herbert Schuchardt in seiner Vaterstadt München. Formal erfolgte die Errichtung der Stiftung am 01.06.2001 sowie durch Genehmigung der Regierung von Oberbayern am 15.06.2001.

Der Lindwurmhof ist das Zentrum dieser gemeinnützigen Stiftung; dessen baulicher Erhalt bleibt damit, solange die Stiftung besteht, stets gesichert. Es handelt sich um eine „gemeinnützige Ewigkeitsstiftung", zum Wohle des Freistaates Bayern als Träger der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sowie Landeshauptstadt München als Träger der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau, sowie zur Erfüllung der caritativen Zwecke der Bruderhilfe e. V. Für Herrn Herbert Schuchardt bedeutete der Lindwurmhof sehr viel mehr als nur ein wirtschaftlich erfolgversprechendes Renditeobjekt. Er verstand das Gebäude als gelungene Synthese aus Funktionalität, erstaunlicher innerer Wandelbarkeit und überzeugender ästhetischer Schönheit. Ähnliches lässt sich auch für seine Lebensauffassung feststellen: Hier vereinigten sich nüchtern seriöse kaufmännische Überlegung und Geschäftsstrategie mit kulturellem Interesse und Verständnis sowie umfassendem Wissen.

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